Inhaltsverzeichnis
1. Gründung und Entwicklung der GST
2. Vom Wehrsport Fallschirmsport zur vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger
3. Bezirksausbildungszentren für Flug- und Fallschirmsprungausbildung (BAZ-FFA)
4. Fallschirmsprungschule der GST in Halle-Oppin
5. Bestenermittlungen
6. Abverfügungskennziffern
7. Ausbildungsprogramme
7.1 … für den Fallschirmsport in der GST, Ausgabe 1961
7.2 … für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1969
7.3 … für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1973
7.4 … für die Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger, Ausgabe 1982
7.5 … für die Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger, Ausgabe 1989
8. Anlagen
8.1 Führungsschema der GST
8.2 Bedingungen zur Verleihung des Sprungabzeichens der GST
8.3 Bedingungen zur Verleihung des Qualifizierungsabzeichens der GST
8.4 Bedingungen zur Verleihung des Bestenabzeichens der GST
8.5 Fallschirmausrüstungen in der Vormilitärischen Laufbahnausbildung
8.6 Absetzflugzeuge der GST
8.6.1 Polikarpow Po-2
8.6.2 Aero L-60 „Brigadyr“
8.6.3 Antonow AN-2
8.7 Normen der Physischen Ausbildung
8.8 GST-Sturmbahn
8.9 Ausbildungswaffen der GST
8.9.1 KK-Gewehr K 110
8.9.2 KK-Gewehr M-5 32
8.9.3 KK-MPi-69 32
8.10 Uniformen, Effekten u. Abzeichen der GST (Auswahl)
8.11 Abkürzungsverzeichnis
8.12 Abbildungsverzeichnis
8.13 Quellen- und Literaturverzeichnis
8.14 Autorenverzeichnis
8.15 Urheberrecht
8.16 Anhang
1. Gründung und Entwicklung der GST
Die GST war bei ihrer Gründung dem Innenministerium, ab 1955 der KVP5) und ab 1956 dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt (siehe Führungsschema OZ 8.1). Die finanziellen Mittel für die Sportarten kamen ausden Fonds für Kultur und Sport der Kreise, Bezirke und Großbetriebe. Die Mittel für die vormilitärische Laufbahnausbildung waren Bestandteil des Verteidigungshaushaltes der DDR.
Die GST befand sich von den Anfängen ihres Bestehens bis zu ihrem Ende im Jahre 1990 stets auf einer Gratwanderung zwischen der Deckung von Freizeitbedürfnissen technisch Interessierter Bevölkerungsgruppen und staatlich verordneter Aufgabenstellungen zur Gewinnung von Kadern für die Streitkräfte.
Die im Jahre 1962 eingeführte Wehrpflicht stellte erhöhte Anforderungen an die Arbeit der GST hinsichtlich der Gewinnung von Freiwilligen für die Verwendung in den Laufbahnen der NVA (6). Diesbezügliche Erwartungen des MfNV (7) sowie des ZV der GST (8) erfüllten sich nicht. Diese Tatsache war Anlass, die GST neu zu profilieren.
Im Jahr 1968 wurde die Führung des Zentralvorstandes auf Drängen des MfNV ausgewechselt. Den Vorsitz erhielt Generalmajor Günther Teller (ab 01.03.1975 Generalleutnant), ein aktiver General, die Stellvertreterposten wurden mit erfahrenen aktiven Offizieren, in der Regel im Dienstgrad Oberst, besetzt.
Bereits im Folgejahr erschienen spezielle Ausbildungsprogramme für die vormilitärische Ausbildung verschiedener Laufbahnen. Damit erhielt die vormilitärische Laufbahnausbildung das Primat vor dem bisher vorherrschenden Wehrsport, die Militarisierung der GST wurde zielstrebig vorangetrieben.
Am 15.05.1973 wurde die Anordnung 6/73 des Vorsitzenden des ZV der GST über die gezielte Vorbereitung von männlichen Jugendlichen auf den Dienst in den Laufbahnen und Waffengattungen der NVA entsprechend den gewachsenen Anforderungen an die Landesverteidigung in Kraft gesetzt. Diese Anordnung war in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung Org./Auffüllung des MfnV und dem ZV der GST erarbeitet worden. Sie regelte die Zusammenarbeit der GST mit den Wehrorganen (Wehrkreis- bzw. Wehrbezirkskommandos). Diese Anordnung wurde durch den Beschluss des Ministerrates über „staatliche Maßnahmen zur Förderung der Arbeit der GST“ vom 09.08.1973 untermauert. Hierin wurden das Ministerium für Volksbildung, das Staatssekretariat für Berufsbildung, Volkseigene Betriebe- und Kombinate verpflichtet, Laufbahnbewerber nach entsprechender Bestätigung durch die Wehrorgane für die Zeit der vormilitärischen Laufbahnausbildung von der Arbeit/Lehre sowie ehrenamtliche Ausbilder von der Arbeit freizustellen.
Die Laufbahnbewerber wurden nach Feststellung ihrer Eignung durch die Wehrorgane zur Ausbildung in der GST zugewiesen. Mit der 1983 erfolgten Übernahme der Wehrausbildung an den polytechnischen Oberschulen entwickelte sich die GST zum Hauptträger der sozialistischen Wehrerziehung in der DDR. Diese Ausbildung war nicht mehr freiwillig, sondern Bestandteil der Schul-, Berufsausbildungs- und Studienprogramme, sie führte nachweislich zu einem Akzeptanzverlust der GST vor allem bei der jugendlichen Bevölkerung.
Zum Ende der GST im Jahre 1990 waren von den ursprünglich 643.581 Mitgliedern noch ca. 300.000 Mitglieder eingeschrieben, 4.828 hauptamtliche Mitarbeiter arbeiteten in den Verwaltungen oder in technischen Bereichen der Organisation. Der letzte Vorsitzende des ZV der GST war Vizeadmiral Günter Kutzschebauch. Im ZV der GST dienten zu diesem Zeitpunkt drei weitere Generalmajore ein Oberst sowie ein Kapitän zur See auf den Stellvertreterposten. Das Sekretariat des Zentralvorstandes trat am 27.01.1990 zurück.
Am 14.02.1990 wurde durch eine Verordnung des Ministerrates die staatliche Zuständigkeit für die vormilitärische Ausbildung aufgehoben. Der als Nachfolgeorganisation, auf demokratischer Basis gegründete „Bund technischer Sportverbände“ existierte nur kurze Zeit und stellte seine Arbeit durch Auflösung am 31.12.1990 ein. Der Flug-und Fallschirmsportverband der DDR ging im Deutschen Aeroclub auf.
Bild 1 – Richard Staimer, Generalmajor der NVA und Vorsitzender des ZV der GST von 1955 bis 1963.
Bild 2 – Kurt Lohberger, Generalmajor der NVA und Vorsitzender des ZV der GST von 1963 bis 1968.
Bild 3 – Werbeplakat der GST für den Dienst in der NVA.
Bild 4 – Günther Teller, Generalleutnant der NVA und Vorsitzender des ZV der GST von 1968 bis 1982.
Bild 5 – Günter Kutzschebauch, Vizeadmiral der Volksmarineund Vorsitzender des ZV der GST von 1982 bis 1990.
(Bildquellen: Bild 1/2 Chronik zur Geschichte der GST 1952 – 1984, Bild 3/4/5 unbekannt)
2. Vom Wehrsport Fallschirmsport zur vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger
Die Anfangsjahre im Fallschirmsport bis 1956 wurden in der Rubrik „Die Anfänge“ (Hier geht’s zum Link) aufgearbeitet.
Ab dem Jahr 1957 konnte zur flächendeckenden Fallschirmsprungausbildung aus Flugzeugen übergegangen werden. Hierfür standen zwei Flugzeuge vom Typ Po-2 und zehn Sprungfallschirme vom Typ PD-47 zur Verfügung.
Schon ein Jahr später kamen zwei Flugzeuge vom Typ AN-2 (DM-WCY; DM-WCZ) und weitere 150 Sprungfallschirme vom Typ PD-47 sowie 50 Rettungsfallschirme vom Typ PS-41a hinzu. An den damaligen Bezirksaeroclubs wurden Planstellen für hauptamtliche Fallschirmsprunginstrukteure und Fallschirmwarte geschaffen.
Ab dem Jahr 1960 kamen zur Entlastung der inzwischen vorhandenen drei AN-2 weitere 13 Flugzeuge vom Typ Aero L-60 „Brigadyr“ (CZ) für das Absetzen von Fallschirmspringern hinzu. Dieser Flugzeugtyp durfte aber nach zwei durch Fallschirmspringer verursachte Flugunfälle ab dem 30.05.1968 nicht mehr zum Absetzen von Fallschirmspringern eingesetzt werden.
Die Ausbildung an den Sprungtürmen verlor zunehmend an Bedeutung, sie wurden ab dem Jahre 1963 quasi nicht mehr genutzt. Die vorhandenen Türme wurden demontiert, der 37 m hohe Sprungturm am Roten Berg in Erfurt fiel als letzter im Jahr 1969.
Im Juni des Jahres 1962 kam es nach einer sogenannten Republikflucht eines Flugsportlers mit einem Motorflugzeug der GST zu ersten Einschränkungen im Flugsport. Die Weisung FL 2/62 des Vorsitzenden des ZV der GST über die weitere „Erhöhung der Wachsamkeit und Sicherheit im Flugsport“ regelte die neu aufgestellten Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmer mussten ab diesem Zeitpunkt durch eine sogenannte Kaderkommission für den Flug- und Fallschirmsport bestätigt werden. Flug- und Fallschirmsportler mit aktiven verwandtschaftlichen Beziehungen zu Bürgern der BRD und Westberlin wurden zunehmend vom Flug- und Fallschirmsport ausgeschlossen.
Die materiell-technische Basis insbesondere die Ausstattung mit Fallschirmen aus DDR-Produktion konnte schrittweise auf das erforderliche Niveau angehoben werden. Der Bestand an Absetzflugzeugen des Typs AN-2, war bis zum Jahr 1969 auf sieben Flugzeuge angestiegen.
Ein echter Bedarf an vormilitärisch ausgebildeten Fallschirmspringern bestand im Zeitraum von 1956 bis 1960, abgesehen von wenigen Fallschirmwarten für die Geschwader der Luftstreitkräfte sowie der im Aufbau befindlichen nichtstrukturmäßigen Aufklärungsgruppen der Landstreitkräfte, nicht. Allerdings bediente sich das Ministerium für Staatssicherheit der GST-Kader und baute mit deren Hilfe den Fallschirmsport der Sportvereinigung Dynamo sowie seine springenden Spezialkräfte auf.
Bild 6 – Angehörige des Fallschirm-Rettungsdienstes der Luftstreitkräfte der DDR.
Bild 7 – Sprungausbildung mit dem PD-47 bei der nichtstrukturmäßigen SpezAufklKp-5 in Pasewalk 1961.
(Bildquellen: unbekannt)
Erst mit der Aufstellung des Fallschirmjägertruppenteils der NVA, MSB-5 (1960-62), FJB-5 (1962) entstand ein echter Bedarf an bereits vorausgebildeten Fallschirmspringern für diese neue Waffengattung. Die Aufgabenstellungen des MfNV zur Gewinnung von jährlich ca. 100 GST-Fallschirmspringern für den Dienst im Fallschirmjägerbataillon konnte aber im Zeitraum von 1962 bis 1969 nur zu ca. 60 % erfüllt werden. Das Sekretariat des Zentralvorstandes klagte schon zu dieser Zeit über den hohen Anteil an für den Wehrdienst als Fallschirmjäger ungeeigneten Fallschirmsportlern sowie über den mit 20% zu hoch empfundenem Anteil an Springerinnen.
Wie bereits beschrieben erhielt die vormilitärische Laufbahnausbildung das Primat vor dem Wehrsport. Mit Wirkung vom 01.09.1969 trat erstmalig ein spezielles Ausbildungsprogramm in Kraft, dass auf die spezifischen Anforderungen der NVA-Fallschirmjäger abgestimmt war. Ziel dieses Ausbildungsprogrammes war es, Laufbahnbewerber der NVA zu übergeben, die neben einer abgeschlossenen Grundausbildung im Fallschirmspringen (12 Sprünge mit automatischer Öffnung des Fallschirmes) auch die Fahrerlaubnis-Klasse 5 (Lkw) sowie solide Kenntnisse und Fertigkeiten in der Tastfunkausbildung (Geben von Zahlenkombinationen) aufweisen sollten. Dieses Programm sah eine kontinuierliche, über den Zeitraum von zwei Jahren (in der Regel parallel zur Lehrausbildung bzw. 11. und 12. Klassen der erweiterten Oberschulen) verlaufende vormilitärische Laufbahnausbildung vor. Die Fallschirmsprungausbildung wurde aus ökonomischen Gründen von anfänglich elf auf neun Ausbildungszentren mit Motorflugausstattung, reduziert.
Im Zeitraum von 1962 bis 1970 entwickelte sich der Fallschirmsport unter Leitung der Verantwortlichen Horst Brändel und dem späteren Verbandstrainer Dr. Dieter Strüber sehr erfolgreich. Weltrekorde und erste Weltmeistertitel wie z.B. bei den Welttitelkämpfen 1964 in Leutkirch wurden durch GST-Sportler errungen. Im Jahre 1966 fanden die Weltmeisterschaften in Leipzig-Mockau statt. Während der allgemeine Fallschirmsport von dieser Entwicklung profitierte, waren die Ergebnisse in der vormilitärischen Ausbildung zur Abdeckung des Bedarfes der Fallschirmjägertruppe unzureichend. Ursachen hierfür lagen in der hohen Fluktuation von hauptamtlichen Mitarbeitern im Bereich der Fallschirmsprungausbildung u.a. bedingt durch mangelnde Identifikation mit der neuen Aufgabenstellung zur Gewinnung von zukünftigen Fallschirmjägern. Erst mit der 1973 erfolgten Berufung des erfahrenen Magdeburger Oberinstrukteurs Heinz Wolf (Jg. 1929) zum Sektorenleiter Fallschirmsprungausbildung im ZV der GST, verbesserte sich die Entwicklung in der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger. Es gelang, mit Ausnahme in der BO Dresden, einen Stamm von erfahrenen Oberinstrukteuren an den Bezirksausbildungszentren heranzubilden und langfristig einzusetzen.
Ab dem Jahr 1972 erfolgte die Schülerausbildung an modernen steuerbaren Rundkappenfallschirmen des Typs RS-4/3 C, entwickelt im Fallschirmwerk VEB BEWES Seifhennersdorf (heute SPEKON GmbH). In der Folge der Weisung 6/73 des ZV der GST trat mit Wirkung vom 01.09.1973 ein qualitativ neues Ausbildungsprogramm in Kraft, dass auf den Erfahrungen mit dem ersten, seit 1969 gültigen Programm basierte. In den Folgejahren war es männlichen Jugendlichen nun nicht mehr möglich den Fallschirmsport auszuüben, ohne sich für einen dreijährigen Dienst in der NVA verpflichtet zu haben. Einzige Ausnahme bildeten einige wenige Leistungssportler, die anfänglich noch über die Leistungszentren der Bezirke Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Leipzig und in den 1980iger Jahren nur noch über Kinder- und Jugendsportschulen zum Training am Fallschirmsportklub der GST Halle-Oppin delegiert wurden.
Bild 8 – Zeitungsartikel über einen GST-Lehrgang für Freiwillige der NVA-Fallschirmjäger.
Bild 9 – Oberinstrukteurs Heinz Wolf, Sektorenleiter Fallschirmsprungausbildung im ZV der GST im Gespräch mit jungen Freiwilligen Luftsportlern.
Bild 10 – Der Ausbildungsfallschirm aus Seifhennersdorf RS-4/3C.
(Bildquellen: unbekannt)
Vom Wehrdienst zurückkehrende Mitglieder erhielten die Möglichkeit Fallschirmsport zu betreiben und sich zum Übungsleiter für spezielle Disziplinen oder zum Fallschirmsprunglehrer zu qualifizieren. Im Zeitraum 1978 bis 1981 wurden zur Erlangung einheitlicher Ausbildungsstandards zentrale Theorielehrgänge in den zentralen GST-Lagern Schirgiswalde bzw. Scheibe-Alsbach durchgeführt. Dazu kamen in den Wintermonaten für je zwei Wochen die Laufbahnbewerber des ersten Ausbildungsjahres zusammen um intensiv nach einheitlichen Ausbildungsgrundsätzen in den theoretischen Fächern sowie im Packen der Fallschirme ausgebildet zu werden. Zeitgleich erfolgte eine konzentrierte Schießausbildung mit der Ausbildungswaffe der GST (KK-MPi 69). Das FJB-40 stellte die Gruppenführer und Zugführer, meist erfahrene Unteroffiziere und Stabsgefreite, für die Formalausbildung ab. Die zentralen Theorielehrgänge wurden ab dem Jahr 1982 an der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin, jedoch in verkürzter Form weitergeführt.
Im Jahr 1979 kam es infolge von drei Republikfluchten mit Motorflugzeugen zu drastischen Maßnahmen, die den Flug- und Fallschirmsport der GST über Jahre hinweg extrem einschränken sollten. Die SED-Parteispitze forderte vom Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, “in der GST Ordnung zu schaffen“. Dieser drohte gegenüber der GST-Führung mit personellen Konsequenzen. Der zu diesem Zeitpunkt im Amt befindliche Stellvertreter des Vorsitzenden für Flug- und Fallschirmsprungausbildung (FFA), Generalmajor Gerhard Baustian, setzte die Weisungen der Partei- und Armeeführung kompromisslos um, jeder auch nur geringste Widerstand wurde in Keim erstickt. Die hauptamtlichen Mitarbeiter mussten um ihre Existenz bangen, wenn sie Weisungen nicht buchstabengetreu umsetzten. Von 77 Flugplätzen wurden 42 vor allem die in Grenznähe befindlichen, geschlossen. Die Überprüfung der Flug- und Fallschirmsportler erfolgte jetzt jährlich durch die Schutz- und Sicherheitsorgane (Volkspolizei und Ministerium für Staatssicherheit (MfS)). Der damit verbundenen „Säuberungswelle“ fielen in allen Flugsportarten wiederum erfahrene Ausbilder zum Opfer. Die im Flug- und Fallschirmsport ohnehin zahlreich vertretenen Überwachungskräfte des MfS wurden durch weitere Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) sowie inoffizielle Mitarbeiter (IM) verstärkt. Spezielle Planstellen für FFA-Kaderleiter wurden in den Bezirksvorständen der GST geschaffen, die eng mit den Dienststellen des MfS zusammenarbeiteten, um eine lückenlose Überprüfung der Flug- und Fallschirmsportler sicherzustellen. Der gesamte Fallschirmsport einschließlich der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger wurde an einem einzigen Ort, der im Jahr 1980 gegründeten Fallschirmsprungschule in Halle-Oppin, zentralisiert.
Ziele dieser Zentralisierungsmaßnahmen bestanden in der:
– Verbesserung der sicherheitspolitischen Lage und Reduzierung des Fluchtrisikos durch Zentralisierung der fliegerischen Aktivitäten auf einen Flugplatz,
– Entlastung des Luftraumes durch Wegfall von fliegerischen Aktivitäten mit Motorflugzeugen vom Typ AN-2 in Höhen zwischen 600 – 2.150 m AGL auf 8 Flugplätzen,
– Verbesserung der Flugsicherungslage für die Nutzung des Luftraumes durch andere Nutzer (z.B. Fliegerkräfte der NVA u. Westgruppe der Sowjetarmee, Agrar-u. Spezialflug),
– Kanalisierung des Fallschirmsportes und Verringerung der springerischen Aktivitäten vor allem im allgemeinen Fallschirmsport, lediglich Duldung der für die Darstellung nach außen benötigten Attraktionen wie z.B. Freifallformation (RW), Kappenformation (CRW), Freifallbanner, Fahnensprünge, Loopingsprung, Springerschlepp, Salutsprung etc.,
– Weiterführung der leistungssportlichen Aufgaben am Klub für Fallschirmsport in Halle-Oppin und Wettkampftätigkeit im Fallschirmleistungssport auf hohem internationalen Niveau,
– Einsatz von hauptamtlichem Lehrpersonal zur Gewährleistung einheitlicher Ausbildungsstandards in der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger (ähnlich den Strukturen der vormilitärischen Laufbahnausbildung Militärflieger an den 2 Fliegerschulen der GST).
Weitere Gesichtspunkte bei der Zentralisierung waren die Einsparung von Ressourcen durch geringere Auslastung der vorhanden 13 Absetzflugzeuge vom Typ AN-2 sowie die Einsparung von Ressourcen bei der Beschaffung von Fallschirmtechnik.
Keine Beachtung fanden hingegen die wesentlich erschwerten logistischen Bedingungen bei der Delegierung von Laufbahnbewerbern und ehrenamtlichen Fallschirmsprunglehrern zu Lehrgängen an der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin hinsichtlich der Freistellungen von der Arbeit/Lehre. Ebenso wenig fanden psychologische Aspekte bei der Gewinnung von Laufbahnbewerbern Beachtung, da ja keinerlei springerische Aktivitäten mehr an den bisherigen BAZ (Bezirksausbildungszentren) für FFA stattfinden durften. Diese extremen Zentralisierungsmaßnahmen hatten u.a. auch eine Abwanderung von erfahrenem Ausbildungspersonal zur Folge, da diese nur noch über Freistellungen von der Arbeit an Fallschirmsprunglehrgängen teilnehmen konnten. In vielen Fällen ließ die angespannte ökonomische Lage in der DDR die ausschließliche Teilnahme auf Freistellungsbasis nicht mehr zu. Die zentralisierte Ausbildung konnte lediglich ein Jahr (1981) aufrechterhalten werden. Der Stellvertreterbereich FFA im ZV der GST wurde in diesem Zeitraum durch das Kommando Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) der NVA dominiert. Planvorgaben des Kommando Landstreitkräfte (LaSK) der NVA stießen oft auf Unverständnis und wurden erst nach unnötigen Verzögerungen realisiert.
Bild 11 – Fallschirmsprungausbildung in Halle-Oppin. Am unteren Bildrand ist die Fallschirmsprungschule zu sehen.
(Bildquelle: Fliegerrevue 1´1986)
Im Jahr 1981 wurde die Aufgabenstellung zur Abverfügung von Laufbahnbewerbern infolge der Aufstellung der 4. Fallschirmjägerkompanie sowie des erweiterten Aufbaues der Spezialaufklärungskräfte der Militärbezirke und der Fernaufklärungskräfte auf Divisionsebene erstmalig seit 1970 erhöht. Die vorab berechneten Kapazitäten der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin waren jetzt nicht mehr ausreichend. Diese Lageveränderung erforderte schnelles Handeln.
Um einem Desaster hinsichtlich der Erfüllung der zur NVA abzuverfügenden Laufbahnbewerber zu entgehen, wurden ab dem Jahr 1982 Lehrgänge aus Kapazitätsgründen von der Fallschirmsprungschule an die vormaligen BAZ-FFA mit Fallschirmsprungausbildung ausgelagert. Sonderlehrgänge mit verkürzten Ausbildungsprogrammen konnten mit logistischer Unterstützung der NVA an der FJAB-40 (Fallschirmjäger-Ausbildungsbasis) in Burg bei Magdeburg durchgeführt werden. Nach dem Misslingen des Vorhabens der absoluten Zentralisierung des Fallschirmsportes, wurde in den Folgejahren bis 1987 der Ausgangszustand schrittweise wiederhergestellt.
Die am 15.10.1985 durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des ZV der GST für FFA Oberst Hans-Peter Otto bestätigten „Ziele und Aufgaben des Fallschirmsportes für den Zeitraum 1986 – 90“, legten hierfür die Rahmenbedingungen fest. Die Ausrüstungsnormative und Personalplanungen entsprachen weitestgehend dem Stand von 1979. Fünf BAZ-FFA erhielten Planstellen, Flugzeuge (AN-2) sowie Fallschirmausrüstungen zurück. Allerdings besaßen nun die bevölkerungsstarken Bezirke Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und Dresden keine eigenen BAZ-FFA mit Fallschirmsprungausbildung mehr. Die Ursachen für diese Entscheidung waren dem überzogenen Sicherheitsdenken der Parteiführungen dieser Bezirke, aber auch der ablehnenden Haltung der Bezirksvorstände der GST geschuldet. Die Teilnehmer an der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger aus diesen Bezirken erhielten verstärkt Lehrgangsplätze an der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin bzw. wurden anderen BAZ-FFA zugeordnet, was naturgemäß mit einem erhöhten logistischen und finanziellen Aufwand verbunden war. (siehe Tabelle zu Kapitel 6)
Erschwerend auf den über einen Zeitraum von 2 Jahren kontinuierlich verlaufenden Ausbildungsprozess wirkte sich der Ausfall von Teilnehmern aus, die aus gesundheitlichen oder aus „kaderpolitischen“ Gründen die Ausbildung abbrechen mussten. Die Fluktuationsrate lag jährlich bei ca.18%. Diese Ausfallrate konnte aber stets, bedingt durch die Attraktivität dieser Laufbahn, wenn auch mit einem Qualitätsverlust hinsichtlich der nicht programmgetreuen Ausbildung, kompensiert werden. Ohne absolvierte Laufbahnausbildung hatten Bewerber kaum eine Chance den Dienst als Soldat auf Zeit bei der Fallschirmjägertruppe aufzunehmen.
Die Durchführung der im Ausbildungsprogramm geforderten wehrpolitischen Schulung wurde mehr oder weniger als notwendiges Übel betrachtet. Ein Frontalunterricht in der Lehrklasse fand nicht statt. Gern griff man auf die Verteilung des von der GST-Presse periodisch herausgegebenen Informationsmaterials für die entsprechende Laufbahn zurück. Spiel- und Dokumentarfilme mit spezifischen militärischen Inhalten konnten mittels der an den BAZ-FFA vorhandenen 16 mm Filmprojektoren auch im Breitwandformat gezeigt werden.
Die vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger war die Grundvoraussetzung für die schnelle Eingliederung der Einberufungsjahrgänge und somit zur Erlangung einer hohen Einsatz- und Gefechtsbereitschaft in kürzester Zeit.
Die Laufbahnbewerber brachten bei ihrer Einberufung zum aktiven Wehrdienst nicht nur eine abgeschlossene Fallschirmsprungausbildung (12 Sprünge) an modernen, steuerbaren Rundkappenfallschirmen mit, sondern waren auch geschult im Umgang mit automatischen Waffen, sie waren im Besitz der Fahrerlaubnis für Lkw., erfüllten bereits anteilmäßig die speziellen Fallschirmjägernormen in der physischen Ausbildung und kannten militärische Verhaltensweisen.
Bild 12 – Geländeausbildung, …
Bild 13 – … Funkausbildung …
Bild 14 – … und Führerscheinklasse V gehörten zur Ausbildung der Laufbahnbewerber.
(Bildquellen: Bild 12 „Fallschirmjäger in Einsatz“ 1984, Bild 13 unbekannt, Bild 14 „Soldat am Lenkrad“)
Mit heutigen Maßstäben gemessen, wurden der Fallschirmjägertruppe sehr gut vorbereitete junge Männer übergeben, die mit relativ geringem Aufwand auf die in der NVA eingesetzte Fallschirmtechnik sowie auf die spezielle Bewaffnung der Fallschirmjäger umgeschult werden mussten. Die physische Ausbildung, der im FJB-40 bzw. im späteren Luftsturmregiment 40 (LStR-40) größte Aufmerksamkeit gewidmet wurde, konnte auf den Ausbildungsergebnissen der vormilitärischen Laufbahnausbildung aufbauen.
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger unabhängig von politischen Zielsetzungen bedingt durch den hohen Anteil der auf ehrenamtlicher Basis erfolgten Lehrtätigkeit verbunden mit freudbetonter Gestaltung der Ausbildung und kameradschaftlichem Zusammenwirken, eine attraktive, aber auch effektive Form der Vorbereitung von Jugendlichen auf den Wehrdienst darstellte.
Bis zum Ende der GST im Jahr 1990 standen den ca. 1.500 Fallschirmsportlern inklusive der Teilnehmer an der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger insgesamt:
13 Absetzflugzeuge vom Typ AN-2,
600 steuerbare Rundkappenfallschirme der Typen RS-4/3 C; RS-4/5, RS-8/2,
490 Rettungsfallschirme des Typs BE-8/2,
515 Gleitfallschirme der Typen RL-10/2; RL-12/2; RL-14, RL-16/2 u. RL-16/3,
140 Rettungsfallschirme (Gleiter) vom Typ RG-2 zur Verfügung.
Im Fallschirmsport/Vormilitärische Laufbahnausbildung waren tätig:
1 Sektorenleiter Fallschirmsprungausbildung im ZV der GST
1 Inspekteur/Oberinstrukteur für Fallschirmsprungausbildung im ZV der GST
10 Oberinstrukteure (Stellv. des Leiters für Fallschirmsprungausbildung) an den BAZ-FFA,
5 hauptamtliche Fallschirmsprunglehrer an den BAZ-FFA
5 hauptamtliche Fallschirmsprunglehrer an der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin,
198 ehrenamtliche Fallschirmsprunglehrer, davon 35 Fallschirmsprunglehrerrinnen an den BAZ FFA
Für die technische Sicherstellung standen zur Verfügung:
1 Sektorenleiter Fallschirmtechnik im ZV der GST
5 Fallschirmwarte an den BAZ-FFA
3 Fallschirmwarte an der Fallschirmsprungschule Halle-Oppin
2 Fallschirmwarte an den Fliegerschulen Schönhagen und Jahnsdorf
14 Flugzeugführer für die Absetzflugzeuge vom Typ AN-2
10 Flugzeugmechaniker für die Absetzflugzeuge vom Typ AN-2
Die vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger wurde im Zuge der politischen Wende in der DDR am 14.02.1990 eingestellt. Die Flug- und Fallschirmtechnik der GST wurde durch die Treuhandanstalt den neu gegründeten Fallschirmsportvereinen im Deutschen Aeroclub (DAeC) zur Verwendung für sportliche Zwecke kostenlos übergeben.
3. Bezirksausbildungszentren für Flug- und Fallschirmsprungausbildung (BAZ-FFA)
Die materiell-technische Basis für die Ausbildung der Laufbahnbewerber Fallschirmjäger stand nach Beendigung der Zentralisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1983 an folgenden BAZ-FFA (mit Motorflug) zur Verfügung:
- Neustadt-Glewe (Bezirk Schwerin)
- Magdeburg
- Neuhausen (Bezirk Cottbus)
- Leipig-Mockau
- Gera-Leumnitz
Bild 15 – Wimpel des BAZ FFA Neustadt-Glewe.
(Bildquelle: privat)
Jedes dieser 5 BAZ – FFA war für die Sicherstellung der vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger durchschnittlich bestückt bzw. ausgerüstet mit:
1 Oberinstrukteur (Stellv. d. Leiters für Fallschirmsprungausbildung)
1 hauptamtlicher Fallschirmsprunglehrer
1 hauptamtlicher Fallschirmwart
30 ehrenamtliche Fallschirmsprunglehrer
40 Sprungfallschirme RS-4/3 C bzw. RS-4/5
40 Rettungsfallschirme BE-8/2
30 Sprungfallschirme RS-8/2
Die Laufbahnbewerber Fallschirmjäger der Bezirke ohne BAZ-FFA (mit Motorflug) wurden verstärkt an der zentralen Fallschirmsprungschule der GST in Halle-Oppin ausgebildet bzw. wurden territorial anderen BAZ-FFA zugeordnet.
Rostock, Neubrandenburg u. Berlin zum BAZ-FFA Schwerin (Neustadt-Glewe),
Berlin und Potsdam zum BAZ-FFA Magdeburg,
Frankfurt/Oder und Dresden zum BAZ-FFA Cottbus (Neuhausen),
Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) zum BAZ-FFA Leipzig-Mockau,
Erfurt, Suhl und Dresden zum BAZ-FFA Gera-Leumnitz,
Halle zur – Fallschirmsprungschule Halle-Oppin.
4. Fallschirmsprungschule der GST in Halle-Oppin
Die Fallschirmsprungschule der GST wurde im Jahr 1980 infolge der bereits in der Einleitung beschriebenen Umstände gegründet. Flug- und Fallschirmtechnik aus den BAZ-FFA wurde hier zentralisiert, die erforderlichen Lehrkräfte rekrutierte man aus dem Personalbestand der geschlossenen BAZ-FFA. Nach der anfänglichen totalen Überlastung dieser Schule, entwickelte sie sich nach Normalisierung der Verhältnisse fortan zur zentralen Ausbildungs- und Wettkampfbasis. Hier wurden neben den regelmäßig stattfindenden Lehrgängen in der vormilitärischen Laufbahnausbildung auch Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Wehrsportlern und Sprunglehrern auf hohem Niveau durchgeführt.
Nationale und internationale Wettbewerbe in den klassischen Disziplinen des Fallschirmsportes fanden hier jährlich statt. An der Fallschirmsprungschule war auch der Klub für Fallschirmsport der GST angegliedert, in dem nach leistungssportlichen Prinzipien Fallschirmsport in den klassischen Disziplinen (Zielsprung u. Figurensprung) sehr erfolgreich betrieben wurde. Sportler dieses Klubs errangen beachtliche nationale und internationale Erfolge.
Bild 16 – Luftaufnahme der Fallschirmsprungschule der GST in Halle-Oppin.
(Bildquelle: unbekannt)
5. Bestenermittlungen
Nach durchlaufener zweijähriger vormilitärischer Laufbahnausbildung Fallschirmjäger nahmen die besten Laufbahnbewerber der jeweiligen Bezirksorganisationen an den zentralen Bestenermittlungen teil, diese wurden jährlich an wechselnden Orten durchgeführt. Um „Heimvorteile“ weitestgehend auszuschließen, wurden die Streckenführungen des Geländeorientierungsmarsches durch Mitarbeiter des Zentralvorstandes festgelegt. Landeflächen für den Fallschirmabsprung in unbekanntes Gelände waren in der Regel Segelflugplätze oder Felder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG), deren Zustimmung eingeholt werden musste. Die Disziplinen waren den jeweils aktuellen Ausbildungsprogrammen entnommen. An jeder zentralen Bestenermittlung nahm eine Gastmannschaft des FJB-40/LStR-40 der NVA teil.
Disziplinen:
- Gruppenzielsprung (3 Fallschirmsprünge aus 600 m AGL mit automatischer Öffnung des Fallschirmes)
- Geländeorientierungsmarsch 15 km, eingeleitet durch Fallschirmabsprung in unbekanntes Gelände, Anlaufen von Stationen wie Überwinden eines Wasserhindernisses (Hangeln am Seil), Topographie, Kfz.- Ausbildung, Schießen der 1. Schulübung, GST-Sturmbahn)
- Physische Ausbildung (Fünfkampf) mit dem 3.000 m Lauf, Klimmziehen, Handgranatenweitzielwurf, Klettern am Tau und der GST-Sturmbahn
Wertung: – Einzelwertung im Fünfkampf
– Mannschaftswertung im Fünfkampf
– Mannschaftswertung im Geländeorientierungsmarsch
– Mannschaftswertung im Gruppenzielsprung
– Gesamtmannschaftswertung
Bild 17 – Ein Gruppenzielsprung wird begutachtet.
Bild 18 – Geländelauf mit Uniform und Fecht-MPi.
Bild 19 – Hangeln am Seil, auch wenn kein Wasserhindernis da ist.
Bild 20 – Klimmziehen als Disziplin des Fünfkampfs.
Bild 20 – General Baustian beglückwünscht die Sieger vom BAZ Neustadt-Glewe.
Bild 21 – Der Wanderpokal, gestiftet vom Minister für nationale Verteidigung.
(Bildquellen: Bild 17 „Erlebnis und Bewährung“, Bild 18/19 „Fallschirmjäger in Einsatz“ 1987, Bild 20 Aerosport 1968, Bild 21 Fliegerrevue 9´1978, Bild 22 Jürgen Krause)
6. Abverfügungskennziffern
Entsprechend des Bedarfes der bewaffneten Kräfte der DDR nahm die Zahl der jährlich abzuverfügenden ausgebildeten Laufbahnbewerber Fallschirmjäger ständig zu. Die Umstrukturierung des FJB-40 zum LStR-40, die Aufstellung bzw. Verstärkung der Spezialaufklärungskompanien in den Militärbezirken III und V sowie die Aufstellung von Fernaufklärungseinheiten in den Divisionen forderten erhöhte Anstrengungen zur Erreichung der Aufgabenstellungen.
Von jährlich ca. 100 Laufbahnbewerbern in den 70iger Jahren, wurden es Anfang der 80iger Jahre 150 und gegen Ende der 80iger Jahre ca. 260 jährlich an die NVA zu übergebende Laufbahnbewerber.
Die Abverfügung von Laufbahnbewerbern zum Fallschirm- und Rettungsdienst (FRD) der LSK/LV sowie zum Kampfschwimmerkommando-18 (KSK) der Volksmarine erfolgte aus dem Bestand des jährlich zur Verfügung stehenden Kaders.
Über die Abverfügungszahlen zu den fallschirmspringenden Einheiten des MfS gab es zwar keine offiziellen Angaben, dieser „spezielle Bedarf“ war aber vorab berücksichtigt worden.
Entsprechend der demografischen Entwicklung in der DDR sowie der Dislozierung der BAZ-FFA wurden ab 1986 folgende, jährlich zu erfüllende Abverfügungskennziffern festgelegt:
7. Ausbildungsprogramme
Bild 22 – Ausbildungsprogramme Ausgaben (v.l.) 1973, 1982 und 1989
(Bildquelle: Bernd Ludewig)
7.2 Ausbildungsprogramm für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1969
In diesem Ausbildungsprogramm wurden erstmalig Schießübungen mit der KK-MPi 69 aufgenommen, ebenso die Tastfunkausbildung (Geben und Hören von Zifferntexten bis zu einem Tempo von 6 Gruppen/Minute (35 Zeichen pro Minute)). Die damals als Körperertüchtigung bezeichnete physische Ausbildung beinhaltete 7 Disziplinen des sogenannter Achtertestes. Hier war kein Benotungssystem festgelegt worden, zu erfüllen waren Durchschnittswerte. (siehe OZ 8.7)
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
- Wehrpolitische Bildungsmaßnahmen 10 Std.
- Schießausbildung 10 Std.
- Exerzierausbildung 2 Std.
- Körperertüchtigung 30 Std.
- Sanitätsausbildung 4 Std.
- Kfz.-Ausbildung (Fahrerlaubnisklasse 5 (Lkw)) 73 Std.
- Nachrichtenausbildung (Tastfunk) 30 Std.
- Spezialausbildung
theoretische Fallschirmsprungausbildung 16 Std.
Bodenausbildung 26 Std.
Sprungpraktische Ausbildung (12 Sprünge) 70 Std. - Abschlussübung 10 Std.
- Reserve 4 Std.
Gesamt: 285 Std.
7.1 Ausbildungsprogramm für den Fallschirmsport in der GST, Ausgabe 1961
Im Zeitraum 1957-69 wurden die Anwärter für den Dienst in den fallschirmspringenden Einheiten der NVA nach allgemeinen Ausbildungsprogrammen für den Fallschirmsport in der GST ausgebildet. Disziplin-, Gelände- und Schießübungen mit KK-Gewehr (K-110 und M-5) bereicherten die Ausbildung und waren Ausbildungsprogrammen der Hauptabteilung Gelände- und Schießausbildung entnommen.
Die Ausbildung fand auf freiwilliger Basis an Wochenenden bzw. während des Urlaubes statt.
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
- Theoretische Fallschirmsprungausbildung 16 Std.
- Bodenausbildung 26 Std.
- Sprungpraktische Ausbildung (12 Sprünge) 70 Std.
Gesamt: 112 Std.
7.2 Ausbildungsprogramm für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1969
In diesem Ausbildungsprogramm wurden erstmalig Schießübungen mit der KK-MPi 69 aufgenommen, ebenso die Tastfunkausbildung (Geben und Hören von Zifferntexten bis zu einem Tempo von 6 Gruppen/Minute (35 Zeichen pro Minute)). Die damals als Körperertüchtigung bezeichnete physische Ausbildung beinhaltete 7 Disziplinen des sogenannter Achtertestes. Hier war kein Benotungssystem festgelegt worden, zu erfüllen waren Durchschnittswerte. (siehe OZ 8.7)
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
- Wehrpolitische Bildungsmaßnahmen 10 Std.
- Schießausbildung 10 Std.
- Exerzierausbildung 2 Std.
- Körperertüchtigung 30 Std.
- Sanitätsausbildung 4 Std.
- Kfz.-Ausbildung (Fahrerlaubnisklasse 5 (Lkw)) 73 Std.
- Nachrichtenausbildung (Tastfunk) 30 Std.
- Spezialausbildung
theoretische Fallschirmsprungausbildung 16 Std.
Bodenausbildung 26 Std.
Sprungpraktische Ausbildung (12 Sprünge) 70 Std. - Abschlussübung 10 Std.
- Reserve 4 Std.
Gesamt: 285 Std.
Bild 22 – Endkontrolle am Flugplatz Riesa-Göhlis durch Oberinstrukteur Uwe Hübner.
Bild 23/24 – Gewässerüberquerung im Rahmen der Geländeausbildung.
Bild 25 – Schießausbildung mit dem KK-Gewehr Modell K 110.
(Bildquellen: Heinz Großer)
7.3 Ausbildungsprogramm für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1973
Die Ausbildungsinhalte in der Nachrichtenausbildung (Tastfunk) wurden geändert.
Zu erfüllen waren jetzt lediglich Übungen im Hören und Niederschreiben von Zifferntexten mit einem Tempo von 6 Gruppen pro Minute. Die Ausbildung im Geben von Zifferntexten wurde eingestellt. In die Körperertüchtigung wurden alle 8 Disziplinen des Achtertestes aufgenommen, ein Bewertungssystem mit den Noten 1 – 5 kam zur Anwendung. Erstmals wurde die Disziplin „Überwinden der GST-Sturmbahn“ in das Programm aufgenommen. (siehe OZ 8.7)
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
- Wehrpolitische Bildungsmaßnahmen 10 Std.
- Schießausbildung 14 Std.
- Sanitätsausbildung 2 Std.
- Körperertüchtigung 20 Std.
- Theoretische Fallschirmsprungausbildung 12 Std.
- Bodenausbildung 24 Std.
- Sprungausbildung (12 Sprünge) 69 Std.
- Abschlussübung 10 Std.
- Kfz.-Ausbildung (Fahrerlaubnisklasse 5 (Lkw)) 89 Std.
- Funkausbildung (Tastfunk-Hörausbildung) 20 Std.
Gesamt: 270 Std.
Bild 26 – Sammeln nach der Landung in Riesa.
Bild 27 – Gewässerüberquerung im Rahmen der Geländeausbildung.
Bild 28 – Geländeausbildung unter Schutzmaske.
(Bildquellen: Heinz Großer)
7.4 Ausbildungsprogramm für die Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger, Ausgabe 1982
Am 01.09.1982 trat ein Ausbildungsprogramm in Kraft, dass den Forderungen der Armee in vollem Umfang entsprach.
Hier kamen Ausbildungsinhalte wie Judo, Handlungen der Fallschirmjäger im Hinterhalt, Aufbau und Sichern einer Basis bzw. Warteplatzes und Schutzausbildung hinzu. Der Anteil der physischen Ausbildung wurde mehr als verdoppelt und auf fünf Disziplinen reduziert. (3.000 m-Lauf, Klimmziehen, Handgranaten-Weitzielwurf, Klettern am Tau, GST-Sturmbahn) (siehe OZ 8.7)
In der Fallschirmsprungausbildung kamen Absprünge in unbekanntes Gelände während der Abschlussübungen hinzu. Die Tastfunkausbildung wurde aufgrund des fortgeschrittenen Automatisierungsrades der Funkausrüstung in der NVA gestrichen.
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
1. Wehrpolitische Schulung 13 Std.
2. Taktikausbildung 19 Std.
3. Spezialausbildung 171 Std.
3/1 Fallschirmsprungausbildung (110 Std.)
3/2 Kfz.-Ausbildung (Fahrerl. Kl.5) (61 Std.)
4. Schutzausbildung 2 Std.
5. Schießausbildung 21 Std.
6. Exerzierausbildung 5 Std.
7. Physische Ausbildung 41 Std.
8. Militärtopographie 5 Std.
9. Leistungsüberprüfung 6 Std.
10. Abschlussübung 8 Std.
Gesamt: 290 Std.
Bereits ab Mitte der 80iger Jahre begannen sich negative ökonomische Entwicklungen abzuzeichnen, die eine programmgetreue Ausbildung nicht mehr vollinhaltlich zuließen. So wurde die Mindestsprungzahl bei Abverfügung zur NVA von 12 Sprüngen vorübergehend auf 10 Sprünge reduziert. Die Schutzausbildung konnte nicht vollinhaltlich durchgeführt werden, da die erforderliche materielle Sicherstellung nicht wie ursprünglich vorgesehen, in das Ausrüstungsnormativ der GST aufgenommen werden konnte. Außerdem musste festgestellt werden, dass nicht genügend qualifiziertes Ausbildungspersonal (Übungsleiter) vor allem in den Fächern Judo und Spezialtaktik zur Verfügung stand. Aus diesem Grund wurden ab dem Jahr 1986 in enger Zusammenarbeit mit dem Kdo. LaSK und dem LStR-40 an den Standorten Lehnin und Burg bei Magdeburg periodisch Lehrgänge zur Qualifizierung von GST-Ausbildern durchgeführt.
Bild 29/30/31 – Fallschirmsprungausbildung in Theorie und Praxis.
(Bildquellen: „Fallschirmjäger im Einsatz“ 1981, 1984, 1987)
7.5 Ausbildungsprogramm für die Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger, Ausgabe 1989
Mit Wirkung vom 01.01.1989 wurde dieses den objektiven Möglichkeiten der GST besser entsprechende Ausbildungsprogramm in Kraft gesetzt.
Was änderte sich:
Die Ausbildungsfächer Judo sowie Handlungen im Hinterhalt etc. sowie Schutzausbildung wurden zugunsten anderer Ausbildungsfächer gestrichen. Der Militärtopographie wurde wieder verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. Die Disziplinen in der physischen Ausbildung wurden um eine Kollektivnorm im 3.000 m Lauf erweitert. Die Normzeiten wurden weiter erhöht. Für die Note 1 im 3.000 m-Lauf (Ph-1a) wurden jetzt 12:00 Min. statt früher 12:20 Min. gefordert. (siehe OZ 8.7)
Ausbildungszweige/Stundenaufteilung
- Wehrpolitische Schulung 13 Std.
- Taktikausbildung 20 Std.
- Fallschirmsprungausbildung (12 Sprünge) 100 Std.
- Kfz.-Ausbildung (Führerschein Klasse C) 60 Std.
- Schießausbildung 23 Std.
- Exerzierausbildung 10 Std.
- Physische Ausbildung 40 Std.
- Militärtopographie 10 Std.
- Leistungsüberprüfung 6 Std.
- Abschlussübung 8 Std.
Gesamt: 290 Std.
8. Anlagen
8.1 Führungsschema der GST
8.2 Bedingungen zur Verleihung des Fallschirmsprungabzeichens der GST
8.3 Bedingungen zur Verleihung des Qualifizierungsabzeichens
– regelmäßige Teilnahme an der vormilitärischen Laufbahnausbildung,
– erfolgreiche Erfüllung aller Anforderungen des Ausbildungsprogrammes,
– Erwerb der für die Laufbahn erforderlichen Berechtigungen/ Nachweise (Schießen, Fallschirmsprung, Führerschein),
– Vorbildliche Einhaltung von Disziplin und Ordnung.
8.4 Bedingungen zur Verleihung des Bestenabzeichens
– regelmäßige aktive Teilnahme an der vormilitärischen Laufbahnausbildung,
– regelmäßige wehrsportliche oder sportliche Betätigung in der Freizeit,
– Erfüllung der Normen und Ausbildungsthemen mit der Durchschnittsnote 2,
– Norm Ph-1: 3.000 m-Lauf = Note 1,
– Norm Ph-2: Klimmzüge = Note 1
– Norm S-3: Schießen = Note 2
zusätzliche Normen für die Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger
– Norm Ph-3: Klettern am Tau = Note 1
– Norm Ph-4: Handgranatenweitzielwurf = Note 1
– Norm Ph-5: GST-Sturmbahn = Note 1
8.5 Fallschirmausrüstungen in der Vormilitärischen Laufbahnausbildung Fallschirmjäger
Siehe Rubrik „Fallschirm und Ausrüstung“ (hier geht’s zum Link).
8.6 Absetzflugzeuge der GST
8.6.1 Polikarpow Po-2 (CSS-13)
(Einsatz 1956 – 1959)
(Bildquelle: Heinz Großer)
Beschreibung:
Entworfen als Schulflugzeug, Einsatz als Schulflugzeug, Verbindungsflugzeug,Nachtstörbomber im 2. Weltkrieg, (588. Nachtbomber- (Frauen) Regiment der Sowjetarmee), Sanitätsflugzeug
Stückzahl: ca. 40000
Masse und Gewichte:
Gesamtlänge: 8,17 m
Spannweite: 11,40 m
Leermasse: 635 kg
max. Startmasse: 890 kg
Leistungsdaten:
V max: 150 km/h
V Reise: 111 km/h
Gipfelhöhe: 4000 m
Reichweite: 400 km
Startstrecke: 70 m
Landestrecke: 120 m
Antrieb:
5 Zyl. Sternmotor: Schwezow M-11 D (Po-2) oder Schwezow M-11 FR (CSS-13)
Leistung: 81 kW/110 PS (M-11 D) oder 118 kW/160 PS (M-11 FR)
Besatzung: 1/1
Beschreibung:
Entworfen als militärisches Verbindungsflugzeug und Landwirtschaftsflugzeug.
Durch die Kurzstartfähigkeit kann sie auch von kleinsten Plätzen eingesetzt werden.
Stückzahl: 273
Masse und Gewichte:
Gesamtlänge: 8,80 m
Höhe: 2,72 m
Spannweite: 13,96 m
Leermasse: 968 kg
max. Startmasse: 1.420 kg
Leistungsdaten:
V max: 193 km/h
V Reise: 175 km/h
Gipfelhöhe: 4500 m
Reichweite: 900 km
Startstrecke: 70 m
Landestrecke: 120 m
Antrieb:
6 Zyl. Boxermotor: Praga Doris M208 B
Leistung: 162 kW/217 PS
Besatzung: 1/3
8.6.3 Antonow AN-2
(Einsatz 1958 – 1990)
(Bildquelle: „Fallschirmjäger im Einsatz“ 1984)
Beschreibung:
Entworfen als Verbindungsflugzeug, Einsatz als Verbindungsflugzeug, Landwirtschaftsflugzeug und Sanitätsflugzeug, Mehrzweckflugzeug, ab 1947 in der Sowjetunion (Russland) gebaut und in VR-Polen in Lizenz produziert,
Stückzahl: Ca. 18000
Masse und Gewichte:
Gesamtlänge: 12,74 m
Höhe: 4,00 m
Spannweite oben: 18,18 m
Spannweite unten: 14,24 m
Leermasse: 3632 kg
max. Startmasse: 5.500 kg
Leistungsdaten:
V max: 250 km/h
V Reise: 185 km/h
Gipfelhöhe: 4500 m
Reichweite: 1200 km
Startstrecke: 150-180 m
Landestrecke: 220 m
Antrieb:
9 Zyl. Sternmotor: ASch 62IR
Leistung: 735 kW/1000 PS
Besatzung: 2/12
8.9 Ausbildungswaffen der GST
8.9.3 KK-MPi 69
(Einsatz 1969 – 1990)
(Bildquelle: unbekannt)
Länge: 870 mm
Masse: 3,40 kg
Kaliber: 5,6 x 15,5 R (.22 lfB)
Feuerarten: Einzel- u. Dauerfeuer
Kadenz: 40 Schuss (Einzelfeuer) oder 100 Schuss (Dauerfeuer)
Verschluss: Masseverschluss
Magazin: 15 Patronen (18 Patronen mit Verlängerung)
Hier geht es zu einem externen Videolink -> Klick mich an
8.10 Uniformen, Effekten und Abzeichen der GST (Auswahl)
Bekleidungsordnung der Gesellschaft für Sport und Technik – Klick mich an
(Bildquelle: unbekannt)
Fallschirmsprungabzeichen Gesellschaft für Sport und Technik und Fallschirmsprungleistungsabzeichen – Klick mich an
Bilder links – Urkunde und Abzeichen für vormilitärische und technische Kenntnisse der GST (Stufen Bronze, Silber und Gold)
Bilder rechts – Urkunde und Qualifikationsabzeichen der GST in den Laufbahnen mot. Schütze, Nachrichtenspezialist, Taucher und Fallschirmjäger (Abz. ganz oben); Militärflieger (zweites Abz. Von oben); Militärkraftfahrer (zweites Abz. von unten) und Matrosenspezialist (Abz, ganz unten).
(Bildquellen: unbekannt)
Abzeichen der GST (von links nach rechts)
Abzeichen für vormilitärisch-technische Kenntnissein der Laufbahn Fallschirmjäger (1973-1983),
Mehrkampfabzeichen in den Stufen Bronze, Silber, Gold (1960-1990),
Bestenabzeichen der GST (1981 – 1990),
Urkunde und Abzeichen für aktive Arbeit.
(Bildquellen: unbekannt)
Schlaufe für Schulterklappe, Laufbahnausbildung Fallschirmjäger (1982 -1990)
(Bildquellen: Bild 1 „Es ist nicht nur der Sprung“, Bild 2 unbekannt)
9 Abkürzungsverzeichnis (1-23)
KPdSU (1) Kommunistische Partei der Sowjetunion
SED (2) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
HVA (3) Hauptverwaltung Ausbildung (militärisch aufgebaute Polizeiverbände im Ministerium des Inneren, Vorläufer der KVP)
DOSAAF (4) Freiwillige Gesellschaft zur Unterstützung der Armee, der Luftstreitkräfte und der Flotte in der Sowjetunion (heute Russland)
KVP (5) Kasernierte Volkspolizei (militärisch aufgebaute Polizeiverbände ausgerüstet mit schweren Waffen wie z.B. Panzer und Artillerie, Vorläufer der NVA)
NVA (6) Nationale Volksarmee
MfNV (7) Ministerium für Nationale Verteidigung (Standort Strausberg)
ZV d. GST (8) Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik (Standort Neuenhagen bei Berlin)
VP-Luft (9) Volkspolizei-Luft (ab 1953 Tarnbezeichnung Verwaltung der Aero-Klubs)
MSB-5 (10) motorisiertes Schützen Bataillon (Tarnbezeichnung, Standort Prora/Rügen)
FJB-5 (11) Fallschirmjäger Bataillon 5 (Standort Prora/Rügen)
FJB-40 (12) Fallschirmjäger Bataillon 40 (Standort Prora/Rügen, ab 1982 Standort Lehnin)
VP (13) Volkspolizei
MfS (14) Ministerium für Staatssicherheit
BAZ-FFA (15) Bezirksausbildungszentrum für Flug- und Fallschirmsprungausbildung
Kdo. LSK/LV (16) Kommando der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (Standort Strausberg)
Kdo. LaSK (17) Kommando der Landstreitkräfte (Standort Potsdam-Geltow)
FJAB-40 (18) Fallschirmjäger-Ausbildungsbasis 40 (Standort Burg bei Magdeburg)
LStR-40 (19) Luftsturmregiment 40 (Standort Lehnin)
DAeC (20) Deutscher Aeroclub e.V.
LSK/LV (21) Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (Luftwaffe)
KSK-18 (22) Kampfschwimmer Kommando 18 der Volksmarine (Standort Kühlungsborn)
BO der GST (23) Bezirksorganisation der GST
10. Abbildungsverzeichnis
GST: 26
Bernd Ludewig: 12
Klaus Feder: 7
Frank Ulbrich: 4
Fred Kossick: 2
Gerhard Gradl: 1
SPEKON GmbH: 1
11. Quellen- und Literaturverzeichnis
- Ausbildungsprogramm für den Fallschirmsport in der GST, Ausgabe 1961;
- Ausbildungsprogramm „Vormilitärische Ausbildung für die Laufbahn Fallschirmjäger der „NVA“, Ausgabe 1969 und 1973;
- Ausbildungsprogramm „Vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger“, Ausgabe 1982 und 1989;
- Methodische Anleitung „Ausbildungsprogramm vormilitärische Ausbildung für die Laufbahn Fallschirmjäger der NVA, Ausgabe 1971;
- Anleitung für die vormilitärische Laufbahnausbildung Fallschirmjäger, Ausgabe 1982;
- Das Grundwissen des Fallschirmspringers bis zum Erwerb der Fallschirmsprungerlaubnis, Ausgabe 1966 von Bernd Landsteiner, Ausgabe 1971 von Horst Brändel, Ausgabe 1977 von Dieter Strüber und Ausgabe 1987 von Bernd Ludewig;
- Zeittafel zur Geschichte der GST 1952 – 1979, Militärverlag 1982;
- Chronik zur Geschichte der GST 1952 – 1984, Militärverlag 1987;
- Abenteuer Fallschirmspringen von Hartmut Buch/Dieter Strüber Transpress 1973;
- Kameradschaft am Fallschirm Band 3 von Horst Schöll,, Dr. Ziethen Verlag 2005, ISBN:3-938380-18-7
- „Frust und Freude – Die zwei Gesichter der Gesellschaft für Sport und Technik“, Ulrich Berger, GNN Verlag 2002, ISBN:3-89819-111-7;
- Der vergessene Sportverband der DDR, Die GST in sporthistorischer Perspektive,, Ringo Wagner Dissertation an der Universität Potsdam, Meyer & Meyer Verlag 2006, ISBN:978-3-89899-283-1;
- Die GST, „Vom Wehrsport zur Schule des Soldaten von Morgen“, Prof. Dr. phil. Paul Heider, Oberst a.D. (NVA), Fides Verlag 2002, ISBN:3-931363-10-4;
- Handbuch der bewaffneten Organe der DDR; Dr. phil. Torsten Diedrich, Dr.phil. Hans Ehlert, Dr.phil. Rüdiger Wenzke, Christoph Links Verlag 1998, Im Auftrag des militärgeschichtlichen Forschungsamtes, ISBN:3-8289-0555-2;
- Bundesarchiv, Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR in Berlin Lichterfelde, Bestandsignatur DY 59, BA SAPMO DY 59 – GST Zentralvorstand 2 – 803
12. Autorenverzeichnis
Bernd Ludewig
geb. 1950,
Beruf: Ingenieur-Ökonom,
1970 – 1980 Wehrdienst ( AB-14 (LSK/LV), JAG-15 Fallschirm- u. Rettungsdienst, FJB-40 Fallschirmdienst),
1980 – 1988 Inspekteur/Oberinstrukteur Fallschirmsprungausbildung im ZV der GST,
1988 – 1990 Referent Fallschirmsport im Generalsekretariat des Flug- und Fallschirmsportverbandes
der DDR.
Ehrenämter:
1982 – 1987 Mitglied der Fachkommission Fallschirmsport im ZV der GST,
1987 – 1990 Mitglied des Präsidiums des Flug- und Fallschirmsportverbandes der DDR und Vorsitzender der Fachkommission Fallschirmsport,
1991 – 2012 Fallschirmsprunglehrer, Ausbildungsleiter, Prüfer für Luftsportgerät Kl. 5,
2010 – 2014 Gründungsmitglied und Sprecher der Interessengemeinschaft Fallschirmjäger (IG Fallschirmjäger),
2012 – Beauftragter (Ausl.) Polen des Bundes Deutscher Fallschirmjäger (BDF).
13. Urheberrecht
© Copyright 2015 Bernd Ludewig 12619 Berlin
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Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
Berlin, 01. September 2015
14. Anhang
Verantwortliche für die Fallschirmsprungausbildung der GST im Jahr 1984 v.l.n.r.:
Dietmar Weber, K.-M.-Stadt (Chemnitz); Otto Wahle, (Pilot); Wolfgang Püschel, Dresden; Bernd Ludewig, ZV GST; Klaus-Dieter Scheel, Magdeburg; Ralf Brede, Halle-Oppin; Werner Klinnert, SLI; Horst Fenske, Cottbus; vo. Siegfried Lehmann †, Leipzig; hi. Manfred Stötzner, Gera; Peter Motzek †, Berlin; Gerd Kassner, Halle Oppin; Heinz Wolf †, ZV GST
Militärischer Weiterbildungs- und Sprunglehrgang (AN-26) für haupt- u. ehrenamtliche Fallschirmsprungausbilder der GST im Jahr 1988